Vorsorgeregelungen jetzt
Zur Vorsorge gehören nicht nur Fragen rund um die Bestattung, sondern auch wichtige rechtliche Entscheidungen, damit auch in dem Fall in Ihrem Sinne entschieden wird, wenn Sie selbst nicht in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern.
Patientenverfügung
Ehe- oder Lebenspartner dürfen in medizinischen Notfällen zwar Entscheidungen treffen, doch das gilt nur für einen Zeitraum von sechs Monaten und ausschließlich für Gesundheitsfragen. Deshalb empfiehlt sich eine Patientenverfügung. Damit legen Sie verbindlich fest, welche Behandlungen Sie wünschen oder ablehnen – etwa den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen.
Damit Ihre Verfügung im Ernstfall gefunden wird, sollten Sie den Ablageort vermerken oder eine Vertrauensperson informieren. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, das Dokument im Zentralen Vorsorgeregister einzutragen. Seit 2023 haben Ärztinnen und Ärzte direkten Zugriff darauf.
Nähere Informationen zur Patientenverfügung finden Sie auf der Webseite des Bundesjustizministeriums.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wer in Ihrem Namen handeln darf – etwa bei rechtlichen, finanziellen oder gesundheitlichen Angelegen-heiten. Liegt keine Vollmacht vor, bestellt das Gericht eine Betreuungsperson.
Entscheidend ist, dass die bevollmächtigte Person Ihr uneingeschränktes Vertrauen genießt. Bewahren Sie die Vollmacht sicher auf und informieren Sie Ihre Vertrauensperson über den Ablageort.
Zusätzlich können Sie das Dokument im Zentralen Vorsorgeregister hinterlegen.
Nähere Informationen zur Vorsorgevollmacht finden Sie auf der Webseite des Bundesjustizministeriums.
Organspende
Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende ist sehr persönlich. Eine rechtzeitige Auseinandersetzung mit diesem Thema, am besten auch innerhalb der Familie, ist sicherlich hilfreich.
Mit einem kostenlosen Organspendeausweis können Sie genau festlegen, ob und welche Organe entnommen werden dürfen. Einzelne Organe lassen sich ausdrücklich ausschließen. Außerdem gibt es die Möglichkeit für eine Registrierung online.
Ausführliche Informationen erhalten Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.