Die vielfältige Bestattungskultur
Jeder Abschied ist einzigartig – deshalb bieten wir verschiedene Formen der Beisetzung an. Ob traditionelle Erdbestattung, Feuerbestattung mit Urnenbeisetzung oder alternative Formen wie See- oder Baumbestattung: Wir zeigen Ihnen gern die Möglichkeiten.
Gemeinsam finden wir die Bestattungsart, die zu den Wünschen des Verstorbenen und Ihren Bedürfnissen passt.
Selbstverständlich sind wir außerdem in allen Fragen rund um die Organisation, zum Beispiel bei der Vermittlung von Steinmetzen, für Sie da.
Erdbestattung
Bei der Erdbestattung wird der Verstorbene im Sarg in einem Grab auf dem Friedhof beigesetzt. Man unterscheidet zwischen Wahlgrab und Reihengrab.
Beim Wahlgrab können Sie die Grabstätte selbst auswählen; die Ruhezeit ist verlängerbar, sodass es auch als Familiengrabstätte genutzt werden kann.
Das Reihengrab wird von der Friedhofsverwaltung zugeteilt; eine Verlängerung oder Mehrfach-belegung ist nicht möglich.
Feuerbestattung
Der Verstorbene wird im Sarg in einem Krematorium eingeäschert, die Asche anschließend in einer Urne beigesetzt.
Die Trauerfeier kann entweder am Sarg vor der Einäscherung oder im Rahmen der Urnenbeisetzung stattfinden.
Auch hier gibt es Wahl- und Reihengräber sowie anonyme Urnengrabstätten.
Seebestattung
Die Asche wird in einer speziellen wasserlöslichen Urne dem Meer übergeben.
Die Beisetzung erfolgt im Rahmen einer Fahrt auf See, an der Angehörige teilnehmen können.
Im Anschluss erhalten die Hinterbliebenen eine Seekarte mit den genauen Koordinaten der Beisetzungsstelle für spätere Gedenkfahrten.
Baumbestattung
Die Urne wird am Fuße eines Baumes beigesetzt – entweder in aus-gewiesenen Friedhofsbereichen oder in speziellen Naturbestattungs-wäldern wie im FriedWald® oder dem RuheForst®.
Diese Bestattungsart symbolisiert den Kreislauf des Lebens.
Pflegefreie und pflegearme Grabstätten
Ein pflegefreies Grab muss nicht anonym sein. Für Särge und Urnen gibt es auf vielen Friedhöfen Grabstätten, die von der Friedhofsgärtnerei gepflegt werden.
Die Urne kann außerdem in einem Kolumbarium (Urnenwand) oder einer Urnenstele beigesetzt werden.
Diese Grabformen bieten einen konkreten Ort für die Trauer und das Gedenken.
Friedhofspflicht und Besonderheiten
In Deutschland gilt in den meisten Bundesländern die Friedhofspflicht. Lediglich in Rheinland-Pfalz und in Bremen wurden die Gesetze gelockert:
Hier ist es z. B. möglich, die Urne zu Hause auf-zubewahren oder die Beisetzung in einem Fluss durchzuführen.
Im Bundesland Bremen darf die Urne/Asche unter bestimmten Auflagen auf privatem Grund im eigenen Garten beigesetzt werden.
Beisetzungen im
Ausland
Andere Bestattungsgesetze – andere Möglich-keiten: In der Schweiz, in den Niederlanden sowie in Frankreich sind weitere Beisetzungsformen erlaubt.
Hierzu gehören z. B. die Ballonbestattung, die Fluss- und Bergbachbestattung sowie die Almwiesen- und Felsbestattung.