Sicherheit rund um das Erbe
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist festgelegt, welche Angehörigen Anspruch auf den Nachlass eines Verstorbenen haben. Dabei gilt eine klare Rangfolge. Zur ersten Ordnung gehören die Kinder und Enkel des Verstorbenen sowie – mit besonderen Rechten – der Ehepartner. Auch nicht eheliche Kinder sind in dieser Ordnung berücksichtigt.
Sind keine Erben der ersten Ordnung vorhanden, erben die Eltern des Verstorbenen und deren Nachkommen, also Geschwister, Neffen und Nichten. Zur dritten Ordnung zählen die Großeltern sowie deren Abkömmlinge, etwa Onkel und Tanten.
Nähere Informationen zum Thema „Erben und Vererben“ finden Sie auf der Webseite des Bundesjustizministeriums.
Das Testament
Wenn die gesetzliche Erbfolge nicht Ihren Vorstellungen entspricht, empfiehlt es sich, ein Testament zu verfassen. Für die Rechtsgültigkeit müssen bestimmte Vorgaben erfüllt sein: Das Testament muss vollständig handschriftlich verfasst, mit Ihrem vollständigen Namen, Ort und Datum versehen sowie eigenhändig unterschrieben sein.
Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, ist es ratsam, ein Testament notariell beurkunden zu lassen. Zwar entstehen dafür Kosten, doch dafür ist eine Rechtssicherheit gewährleistet.
Hinweis:
Unsere Hinweise ersetzen keine rechtliche Beratung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Notar oder Rechtsanwalt. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.
Der digitale Nachlass
Auch im Internet bleiben nach dem Tod Spuren zurück – z. B. in E-Mail-Postfächern, sozialen Netzwerken, im Online-Banking oder bei Streamingdiensten. Häufig fehlen den Angehörigen die Zugangsdaten, was dazu führen kann, dass Kosten weiterlaufen oder persönliche Erinnerungen – im schlimmsten Fall sogar Vermögenswerte – verloren gehen. Falls Ihnen die Zugänge und Passwörter zu den Portalen nicht bekannt sind, wenden Sie sich an uns.
Wir vermitteln Ihnen Dienstleister, die professionell für eine sichere digitale Nachlassverwaltung sorgen.